Position des DVMD zu den Mindestanforderungen für die Ausbildung zur/m Medizinischen Dokumentationsassistentin/en

Die zweijährige Ausbildung zum/r Medizinischen Dokumentationsassistenten/in (MDA) ist an den meisten Berufsfachschulen staatlich anerkannt, die Berufsbezeichnung selbst ist aber nicht staatlich geschützt, anders als beispielsweise bei den Gesundheits- und Krankenpflegern. Neben grundständig ausgebildeten MDA gibt es daher auch solche, die ihren Titel per Kurzqualifizierungsmaßnahme erworben haben. 

MDA darf sich damit jeder nennen, auf dessen trägerinternem Zertifikat diese Bezeichnung steht – unabhängig davon, ob er in einer staatlich anerkannten Ausbildung das gesamte Spektrum der Klinischen Dokumentation während zweier Jahre und mehrerer Praktika gründlich gelernt haben oder lediglich in einer Blockveranstaltung über mehrere Wochen oder Monate oder einem mehrwöchigen Kursus die Geheimnisse des DRG-Systems allenfalls gestreift haben. Die Auswirkungen davon sind ärgerlich, wie ich an anderer Stelle bereits dargestellt habe. 

Der DVMD, Fachverband für Dokumentation und Informationsmanagement in der Medizin, hat zu dieser Problematik nun endlich Stellung bezogen. Der DVMD beschreibt die aktuelle Ausbildungslandschaft, die Mindestanforderungen einer Ausbildung "Medizinische/r Dokumentationsassistent/in" und die Unterschiede zwischen der grundständigen Ausbildung und Weiterbildungsmodellen. 

Der DVMD hat sich dafür ausgesprochen, von einer Ausbildung mit einer Regelausbildungszeit von mindestens zwei Jahren solche Modelle abzugrenzen, die inhaltlich und zeitlich verkürzte Kurse (z.B. zum Kodierassistenten) anbieten. Hierbei, so der DVMD weiter, handele es sich NICHT um eine grundständige Ausbildung, sondern um Weiterbildungen. Im Gegensatz zur zweijährigen MDA-Ausbildung, die auf Basis des DVMD-Rahmenlehrplans durchgeführt wird, könnten Unterrichtsmodelle unter zwei Jahren maximal Teilaspekte der Medizinischen Dokumentation vermitteln. Daher dürfte diese nicht als MDA-Ausbildung bezeichnet werden. Entsprechend ist auf die Bezeichnung "MDA" in Kursbeschreibungen und Zertifikaten zu verzichten.

Den genauen Wortlaut des Positionspapiers lesen Sie hier

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