Die zweijährige Ausbildung zum/r Medizinischen Dokumentationsassistenten/in (MDA) ist an den meisten Berufsfachschulen staatlich anerkannt, die Berufsbezeichnung selbst ist aber nicht staatlich geschützt, anders als beispielsweise bei den Gesundheits- und Krankenpflegern. Neben grundständig ausgebildeten MDA gibt es daher auch solche, die ihren Titel per Kurzqualifizierungsmaßnahme erworben haben.
Der DVMD, Fachverband für Dokumentation und Informationsmanagement in der Medizin, hat zu dieser Problematik nun endlich Stellung bezogen. Der DVMD beschreibt die aktuelle Ausbildungslandschaft, die Mindestanforderungen einer Ausbildung "Medizinische/r Dokumentationsassistent/in" und die Unterschiede zwischen der grundständigen Ausbildung und Weiterbildungsmodellen.
Der DVMD hat sich dafür ausgesprochen, von einer Ausbildung mit einer Regelausbildungszeit von mindestens zwei Jahren solche Modelle abzugrenzen, die inhaltlich und zeitlich verkürzte Kurse (z.B. zum Kodierassistenten) anbieten. Hierbei, so der DVMD weiter, handele es sich NICHT um eine grundständige Ausbildung, sondern um Weiterbildungen. Im Gegensatz zur zweijährigen MDA-Ausbildung, die auf Basis des DVMD-Rahmenlehrplans durchgeführt wird, könnten Unterrichtsmodelle unter zwei Jahren maximal Teilaspekte der Medizinischen Dokumentation vermitteln. Daher dürfte diese nicht als MDA-Ausbildung bezeichnet werden. Entsprechend ist auf die Bezeichnung "MDA" in Kursbeschreibungen und Zertifikaten zu verzichten.
Den genauen Wortlaut des Positionspapiers lesen Sie hier.
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