Erfahrungswissen geht in Rente? Nicht jammern: klatschen!


Gestern ist eine neue Ausgabe von Wissensmanagement – Das Magazin für Cargo-Kult-Wissenschaften Führungskräfte in meinem Briefkasten gelandet. Das ewige „Megathema“ Demografischer Wandel macht auch vor (dem) Wissensmanagement nicht halt und entsprechend lautet das Schwerpunktthema diesmal „Demografiefalle: wenn Erfahrungswissen in Rente geschickt wird“. Dies hat mein Interesse insofern geweckt, als dass ich als wissenschaftlicher Dokumentar und Ausbilder einerseits und als zertifizierter Demografieberater andererseits gleich aus mehreren Perspektiven auf dieses Thema schaue.

Behandelt werden die im Zusammenhang mit Demografischen Wandel wenig überraschenden  Themen Erhaltung der Employability der Mitarbeiter 50+ (Schütt), Leistungs- und Innovationsfähigkeit von Mitarbeitern im Finanzdienstleistungssektor (Piessnegger), Wissensweitergabe durch Storytelling und Rollenspiele in einer studentischen Unternehmensberatung (TriRhena Consulting e. V. – lesenswerter Beitrag von Christian Kretschmer), Fachkräftemangel und Innovationsmanagement (Nolden) sowie Personalrecruitment unter den Bedingungen des demografischen Wandels (Knorr).

Nach der Lektüre bin ich nun insofern ein wenig enttäuscht, weil das vielbeschworene Erfahrungswissen wieder einmal nur in seiner positiven Form thematisiert wird. Es sei unabdingbar für die Bewältigung beruflicher Anforderungen und die Erhaltung der Handlungsfähigkeit beruflicher Akteure, so der Tenor. Dies gelte unisono für alle Arbeitsbereiche, von automatisierten oder stark informatisierten Arbeitsprozessen bis hin zu Dienstleistung und Handwerk, besonders wenn es sich um qualifizierte und selbstverantwortliche Tätigkeiten handele. Gehe Erfahrungswissen in Rente, drohten den Unternehmen nicht selten wirtschaftliche Risiken.

Ja. Ja. Ja doch, es stimmt ja.

ABER es ist unter Umständen doch toll, wenn Wissen in Rente geht! Aus meiner Tätigkeit als Demografieberater weiß ich, dass Unternehmen geradezu froh sind, wenn mit dem Ausscheiden älterer Mitarbeiter deren veraltetes Wissen ausscheidet. Gerade im Gesundheitswesen ist das so. Neulich sagte mir ein Pflegedirektor, er sei überhaupt nicht unglücklich, wenn ein ausscheidender Mitarbeiter sein „mit ihm im Laufe der Jahre vergreistes Wissen“ (O-Ton!) mit in den Ruhestand oder die Rehabilitationsmaßnahme nehme. (Vergreistes Wissen? Oha! Dass das Unternehmen möglicherweise über keine wissensmanagementfreundliche Unternehmenskultur verfügt, sollte dabei zu denken geben.)

Aber warum ist das so? Auch Wissen hat eine Halbwertszeit, und diese wird immer kürzer. [1] Mit Ablauf des Haltbarkeitsdatums wird es zur Hemmnis und ggf. zur Gefahr. Denn veraltetes Wissen verstopft nicht nur die Informationskanäle, sondern kann auch zu Fehlentscheidungen führen, was gerade für die Gesundheitswirtschaft ein hohes Risiko mit sich bringt. Deshalb muss es unbedingt identifiziert werden. Bei Daten und Dokumenten kann ein Verfallsdatum angegeben werden oder die Häufigkeit der Nutzung protokolliert werden. Wird das Haltbarkeitsdatum überschritten oder ein Dokument nicht mehr genutzt, kann es nach Prüfung unter Umständen gelöscht werden. Veraltete Arbeitsabläufe lassen sich hingegen nicht so einfach löschen. Als erfahrungsgeleitetes Handeln sind sie dem Arbeitnehmer gewissermaßen in Fleisch und Blut übergegangen und bilden nicht selten die Grundlage der beruflichen Identität. Solche Mitarbeiter muss man erkennen lassen, dass es einen effektiveren Ablauf gibt, um sie dazu zu bringen, den Stationsablauf und damit ihre eigene Rolle im System entsprechend zu ändern. Am besten gelingt dies, wenn die Mitarbeiter selbst den neuen Ablauf erarbeiten und dann gemeinsam anwenden.

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